Tageseltern werden

Wie werde ich Tagespflegeperson?

 

Das Gesetz des 30. November 2007 regelt die Ausübung des Berufes der Tagespflegeperson. Die Arbeit als Tagespflegeperson ist nur möglich mit einer offiziellen Pflegeerlaubnis des Familienministeriums.

Um eine Pflegeerlaubnis zu beantragen, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten:

  • Eine Basisausbildung in einem sozialen, erzieherischen oder medizinischen Beruf haben. Ist dies nicht der Fall, muss eine Basisausbildung von mindestens 120 Stunden absolviert werden.
  • Eine der drei offiziellen Landessprachen verstehen und sprechen

  • Sich als Freiberufler sozial versichern

  • Eine berufliche Haftpflichtversicherung abschließen

  • Ein Betreuungskonzept schreiben

  • Regelmäßig und während mindestens 20 Stunden/Jahr Weiterbildungskurse oder Supervisionen besuchen.

Um den Antrag zur Pflegerlaubnis zu stellen, wenden Sie sich bitte an das folgende Ministerium: Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse. 

Für weitere Informationen zum Beruf der Tagespflegeperson stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter der Nummer 26 20 27 94 1 oder folgen Sie bitte diesem Link : Chèque-Service.

 

*Auf dieser Seite finden Sie die Liste der staatlich anerkannten Tagespflegepersonen


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